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Allgemeine Versandbedingungen
Wir arbeiten im Einklang mit den Allgemeinen Versandbedingungen, die vom Verband für Spedition und Logistik herausgegeben wurden. a logistiky www.sslczech.cz
INCOTERMS 2000
Die Lieferbedingung bestimmt die Pflichten des Verkäufers und des Käufers, die mit der Lieferung und Übernahme der Waren zusammenhängen. Diese Lieferbedingungen sind in dem von der Internationalen Handelskammer in Paris herausgegebenen Regelsatz INCOTERMS geregelt. Verbindlich werden sie nur, wenn sich die Vertragsparteien darauf im Vertragstext ausdrücklich berufen. Ihr Zweck ist es, einen Satz von internationalen Regeln für die Auslegung der im internationalen Handel am meisten verwendeten Handelsklauseln festzusetzen.

AB WERK ...(vereinbarte Stelle) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware zur Verfügung stellt, wie es im Kontrakt bestimmt ist (Werk, Lager, Fabrik, usw.).

FREI FRACHTFÜHRER ... (vereinbarte Stelle) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware in dem genannten Ort an den vom Käufer gewählten Frachtführer übergibt. Bei einer Sammelladung bezahlt der Käufer die Handhabung in dem Sammelpunkt.

FREI LÄNGSSEITE SCHIFF ... (vereinbarter Ausfuhrhafen) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer die Ware in dem genannten Ausfuhrhafen zur Längsseite des vom Käufer gewählten Schiffes anliefert.

FREI AN BORD ... (vereinbarter Ausfuhrhafen) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann die Ware tatsächlich die Schwelle des Schiffes in dem vereinbarten Ausfuhrhafen überschreitet.

KOSTEN UND FRACHT ... (vereinbarter Bestimmungshafen) Die Risikoübertragung findet (sowie bei FOB) in dem Augenblick statt, wann die Ware tatsächlich die Schwelle des Schiffes in dem vereinbarten Ausfuhrhafen überschreitet.

KOSTEN,VERSICHERUNG,FRACHT ..(vereinbarte Stelle) Die Risikoübertragung findet (sowie bei FOB) in dem Augenblick statt, wann die Ware tatsächlich die Schwelle des Schiffes in dem vereinbarten Ausfuhrhafen überschreitet. Der Verkäufer muss das Versicherungsdokument in Übereinstimmung mit der Mindestdeckung gemäß Institute Cargo Clauses oder mit anderen ähnlichen Bedingungen sicherstellen. Die Versicherung muss die Risiken bis zur Entladung an der bestimmten Stelle decken.

FRACHTFREI BIS ...(vereinbarter Bestimmungsort) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer die Ware an den ersten Frachtführer übergibt.

FRACHTFREI VERSICHERT BIS ... (vereinbarte Stelle) Die Risikoübertragung findet (sowie bei CPT) in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer die Ware an den ersten Frachtführer übergibt. Der Verkäufer muss das Versicherungsdokument in Übereinstimmung mit der Mindestdeckung gemäß Institute Cargo Clauses oder mit anderen ähnlichen Bedingungen sicherstellen. Die Versicherung muss die Risiken bis zur Entladung in dem Bestimmungsort decken.

GELIEFERT GRENZE ... (vereinbarte Stelle) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware in dem genannten Bestimmungsort an der Grenze (unverzollt) zur Verfügung stellt.

GELIEFERT AB SCHIFF ... (vereinbarter Bestimmungshafen) die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware auf dem Schiffbord in dem vereinbarten Bestimmungshafen zur Verfügung stellt.

GELIEFERT AB KAI (verzollt) ... (vereinbarter Bestimmungshafen) die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware am Kai in dem Bestimmungshafen verzollt zur Verfügung stellt. Wünschen sich die Teilnehmer, dass der Käufer die Einfuhrzollabfertigung sicherstellt, muss das Wort "verzollt" durch das Wort "unverzollt" ersetzt werden.

GELIEFERT UNVERZOLLT ... (vereinbarter Bestimmungsort) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware in dem vereinbarten Bestimmungsort unverzollt zur Verfügung stellt.

GELIEFERT VERZOLLT ... (vereinbarter Bestimmungsort) Die Risikoübertragung findet in dem Augenblick statt, wann der Verkäufer dem Käufer die Ware in dem vereinbarten Bestimmungsort verzollt zur Verfügung stellt.
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